Übersicht der Steuerarten
Das deutsche Steuerrecht kennt eine Reihe unterschiedlicher Steuerarten, wobei es sich bei Steuern um Abgaben in Form von Geldleistungen handelt, für die kein Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung besteht.
Anders ausgedrückt heißt das, dass alle diejenigen, die der jeweiligen Steuerpflicht unterliegen, Steuern bezahlen müssen, um damit den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Finanzbedarf zu decken.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Steuerarten:
• Einkommenssteuer.
Die Einkommenssteuer wird auf das sogenannte zu versteuernde Einkommen erhoben. Dazu werden alle Einkünfte addiert und hiervon die Ausgaben, die in direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen sowie gesetzlich definierte Privatausgaben, wie beispielsweise Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Die Höhe der Einkommenssteuer ergibt sich aus einem bestimmten Prozentssatz des steuerpflichtigen Einkommens, wobei dieser Prozentssatz anhand einer im Einkommenssteuergesetz definierten Formel berechnet wird. Eine Sonderform der Einkommenssteuer ist die Abgeltungssteuer, die in Höhe von 25 Prozent auf Einkünfte und Gewinne aus Kapital- und Anlagevermögen erhoben wird.
• Gewerbesteuer.
Diese wird auf den sogenannten Gewerbeertrag erhoben. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb, der anhand der Regelungen des Einkommenssteuergesetztes oder des Körperschaftssteuergesetzes ermittelt wird. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich durch einen von den Gemeinden festgelegten Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag.
• Grunderwerbssteuer.
Steuerpflichtig sind alle Beteiligten, die an einem entgeltlichen Kauf oder Verkauf von Grundbesitz beteiligt sind, wobei häufig vereinbart wird, dass die Steuerschuld von nur einer Seite getragen wird. Zudem sieht das Grunderwerbssteuergesetz vor, dass Steuerbefreiungen möglich sind, beispielsweise im Fall einer Erbauseinandersetzung.
• Grundsteuer.
Die Grundsteuer wird immer dann erhoben, wenn die Definition als Immobilie erfüllt ist und somit beispielsweise auf private Häuser, betriebliche Gebäude oder landwirtschaftliche Grundstücke. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag der jeweiligen Gemeinde.
• Hundesteuer.
Zunächst ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen. Allerdings unterliegen Blindenhunde, Diensthunde und Hunde von Forstbediensteten oder Jagdaufsehern nicht der Steuerpflicht.
• Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuer wird für alle Kraftfahrzeuge erhoben, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Dabei beginnt die Steuerpflicht mit der Zulassung und besteht solange, bis das Fahrzeug abgemeldet wird. Die Höhe der Steuerpflicht wird unterschiedlich berechnet.
Bei Zweirädern und Personenkraftwagen ergibt sich die Steuerhöhe aus dem Hubraum, bei Lastkraftwagen und Anhängern aus dem Gesamtgewicht. Hinzu kommt, dass sich die Höhe der Kfz-Steuer an den Schadstoffgrenzwerten orientiert. Die Kfz-Steuer wird einmal jährlich im voraus an das zuständige Finanzamt entrichtet.
• Kirchensteuer.
Jede unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Person ist steuerpflichtig. Das bedeutet vereinfacht erklärt, jeder der ein zu versteuerndes Einkommen erzielt und einer entsprechenden Religionsgemeinschaft angehört, muss Kirchensteuer bezahlen. Allerdings kann die Kirchensteuer im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
• Lohnsteuer.
Diese gehört in den Bereich der Einkommenssteuer und ist letztlich eine Einkommenssteuervorauszahlung der Arbeitnehmer.
• Solidaritätszuschlag.
Dieser wird seit 1995 mit der Absicht, die Lasten aus der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren, erhoben. Die Höhe dieser Abgabe liegt bei 5,5 Prozent der Einkommens- oder Körperschaftssteuer und wird für alle die fällig, die der Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuerpflicht unterliegen.
• Umsatzsteuer.
Dieser Steuerart unterliegt das Erbringen von Leistungen oder Lieferungen, wobei der Steuersatz entweder 7 oder 19 Prozent beträgt. Die Umsatzsteuer wird von dem Unternehmer selbst errechnet und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
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