Wie überprüft man den Einkommenssteuerbescheid und welche Angaben enthält er?
Zweifelsohne ist es sehr erfreulich, wenn der Steuerbescheid ergibt, dass eine Steuerrückerstattung ansteht, weniger erfreulich ist es, wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert. Unabhängig davon, wie der Steuerbescheid ausfällt, sollte er dennoch immer überprüft werden, denn viele Steuerbescheide sind schlichtweg fehlerhaft.
Um den Steuerbescheid prüfen zu können, ist es jedoch notwendig zu wissen, wie er aufgebaut ist und welche Angaben er enthält.
• Vorläufiger Steuerbescheid
Zunächst steht auf der ersten Seite des Steuerbescheides, ob es sich um einen teilweise vorläufigen Bescheid handelt, was meist dann der Fall ist, wenn die anzuwendenden Steuergesetze aktuell im Rahmen von Gerichtsverfahren geprüft werden. Durch einen teilweise vorläufigen Steuerbescheid ist sichergestellt, dass der Steuerzahler von späteren Urteilen, die zugunsten der Steuerzahler ausfallen, profitieren kann. Eine Auflistung der für den Steuerbescheid relevanten Gerichtsverfahren und -urteile findet sich zudem in der Anlage.
• Steuernummer
Daneben finden sich auf der ersten Seite die persönlichen Angaben des Steuerzahlers, also sein Name, seine Anschrift und seine Steuernummer. Hier ist eine genaue Überprüfung insbesondere dann wichtig, wenn der Wohnort gewechselt wurde.
• Steuerschuld
Als nächstes folgt auf der ersten Seite die Festsetzungstabelle, die die Steuerschuld aufgeteilt in Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aufführt. Dabei enthält die erste Spalte die Steuerschuld, die der Steuerzahler bezahlen muss und die zweite Spalte die Summe, die er bezahlt hat.
Aus dieser Differenz ergibt sich, ob es zu einer Steuerrückerstattung kommt oder ob eine Nachzahlung fällig wird. Wichtig hierbei ist, zu überprüfen, ob die aufgeführten Zahlen mit den tatsächlichen Zahlen übereinstimmen.
• Steuererstattung
Unter der Festsetzungstabelle findet sich die Bankverbindung des Steuerzahlers. Auch diese sollte sorgfältig überprüft werden, damit eine mögliche Steuererstattung auch tatsächlich und möglichst zeitnah auf dem Konto des Steuerzahlers gutgeschrieben werden kann.
• Besteuerungsgrundlagen
Die zweite Seite des Steuerbescheides, auf der die häufigsten Fehler zu finden sind, führt die Besteuerungsgrundlagen auf. Die wichtigsten Faktoren sind hierbei Einkünfte, die mit den Werbungskosten, den Sonderausgaben, den außergewöhnlichen Belastungen sowie Frei- und Pauschbeträgen verrechnet werden. Die Einkünfte des Steuerzahlers setzen sich aus seinem Lohn, möglichen Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie weiteren Einnahmen wie beispielsweise Mieten oder Zinsen zusammen.
Zu prüfen ist, ob die Einnahmen richtig addiert wurden, da die Steuerschuld von der Höhe des Einkommens abhängt. Bezüglich der Ausgaben sollte nachgerechnet werden, ob alle Punkte, wie beispielsweise Versicherungsbeiträge, Ausbildungskosten, Beiträge für Riester-Verträge, Spenden oder Aufwendungen für Haushaltshilfen sowie alle Freibeträge berücksichtigt wurden. Zudem sollte überprüft werden, ob der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro abgezogen wurde, wenn die Werbungskosten unterhalb dieser Grenze lagen.
• Einspruch gegen den Steuerbescheid
Wichtig zu wissen ist, dass Abweichungen des Finanzamts von der Steuererklärung in der Anlage aufgeführt und begründet werden müssen. Daher sollte überprüft werden, wobei es zu Abweichungen kam und inwieweit diese Abweichungen gerechtfertigt sind. Haben sich Fehler ergeben, kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben werden. Bei einem generellen Einspruch ist es allerdings möglich, dass die gesamte Steuererklärung erneut überprüft wird, was sich für den Steuerzahler wiederum nachteilig auswirken kann.
Ergibt die erneute Überprüfung eine für den Steuerzahler höhere Steuerlast als beim ersten Bescheid, wird er im Vorfeld darüber informiert und kann seinen Einspruch zurückziehen, wodurch der erste Bescheid wieder gültig wird. Besser ist es aber, einen gezielten Einspruch gegen fehlerhafte Punkte des Steuerbescheides einzulegen. Sind beispielsweise die Werbungskosten falsch berechnet und wird konkret dagegen Einspruch eingelegt, darf das Finanzamt dann auch nur diesen Punkt prüfen.
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Thema: Wie überprüft man den Einkommenssteuerbescheid?
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