Sonderausgaben Anwalt
In Deutschland wird gerne und viel vor Gericht gestritten, wenn es um die Klärung der verschiedensten Dinge geht. Dazu braucht man in der Regel auch einen Anwalt, damit man seine Aussichten auf einen Erfolg erhöhen kann. Dabei fragen sich natürlich auch viele Menschen ob man sich diese Kosten nicht mit dem Staat teilen kann, in dem man sie einfach mal als Sonderausgaben ansetzt. Aber auch hier sind die Regelungen unterschiedlich.
Anwaltskosten sind grundsätzlich absetzbar, aber nur wenn es um die Einkommenssteuer geht, kann man diese Kosten auch als Sonderausgaben angeben. Geht es um einen Streitfall, bei dem es um die eigenen Einkünfte geht, müssen diese Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben angegeben werden.
Dazu kommt auch noch, dass man bei Streitfällen, bei denen es um außergewöhnliche Belastungen geht, auch die Kosten des jeweilig notwendigen Anwaltes als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben kann. Dazu gibt es noch diverse andere Möglichkeiten, mit denen man anwaltliche Kosten in der Steuererklärung geltend machen kann, die sich in der Regel auch nach dem „Zweck“ orientieren, für den man den Anwalt braucht.
Erbschaftsstreit oder Nachlassabwicklung
Ein gutes Beispiel dafür sind sicher auch „Erbschaftsangelegenheiten“. Braucht man z.B. im Zusammenhang mit einer Nachlassabwicklung bzw. einem Erbschaftsstreit einen Anwalt, kann man diese Kosten auch in der eigenen Steuererklärung als „Nachlassverbindlichkeit“ angeben und so einiges an Steuern sparen.
Schließlich muss man in Deutschland auch die Erbschaft ab einem gewissen Betrag versteuern. Trotzdem lohnt sich gerade diese Ausgabe sicher nur selten direkt. Denn gerade für nahe Verwandte gibt es hier vergleichsweise hohe Freibeträge. Weil man aber meist auch noch andere Einkommen hat, für die man Steuern zahlen muss, kann es sich trotzdem im Portemonnaie bemerkbar machen, wenn man diese Kosten steuerlich geltend macht.
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