Sonderausgaben Grenze
Für die „Sonderausgaben“ gibt es eigentlich insgesamt keine Grenze. Natürlich kann man keine „Summe“ steuerlich absetzen, die höher ist als das eigene „zu versteuernde“ Einkommen. Trotzdem gibt es aber für einzelne Ausgabenarten auch Grenzen, bei denen man sicher sein muss, dass man nicht mehr dafür ausgibt, weil man diese Kosten dann auch nicht mehr steuerlich geltend machen kann.
Die Grenze für die Absetzbarkeit von Unterhaltskosten liegt zum Beispiel bei 13.805 Euro im Jahr. Aber auch für „Ausbildungsausgaben“ kann man Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Hier gilt dann regelmäßig die „Obergrenze“ von 4000,- Euro die auch steuerlich geltend gemacht werden können.
Sicher wird man sich in manchen Fällen als Steuerzahler darüber ärgern, dass man ggf. wegen ein paar Euro, die Sonderausgaben nicht mehr voll ansetzen kann. In anderen Fällen kann es aber auch sein, dass die Sonderausgaben auch eine außergewöhnliche Belastung sind, so dass man mit so einer Begrenzung gar nicht erst „zurecht“ kommen kann. Hier kann zumindest die Arbeit eines guten Steuerberaters sehr viel helfen.
Denn manchmal ist es auch möglich, über diese „Grenze“ hinaus, eine Absetzbarkeit von Sonderausgaben durchzusetzen. Hier sollte man sich aber immer darüber im Klaren sein, dass man es auf einen gerichtlichen Prozess ankommen lässt. Dabei ist nie gesagt, dass man diesen Prozess auch gewinnt. Für den Fall das man diesen Prozess verliert, hat man letztendlich nicht nur die eigenen Kosten für den Anwalt am Hals, sondern auch die Kosten für das Verfahren und wenn man Pech hat auch noch die kosten für die gegnerischen Anwälte.
Bevor man sich also auf so einen Streit einlässt sollte man immer genau prüfen oder prüfen lassen, welche „Kosten“ auf einen zukommen könnten und ob sich diese Auseinandersetzung auch wirklich lohnt. Wenn man Geld sparen möchte, ist es ja nicht Sinn der Sache, dass man am Ende draufzahlt.
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