Lohnsteuer Sonderausgaben
Auch wenn die meisten Arbeitnehmer, erst mit der jeweiligen „Gehaltsabrechnung“ mitbekommen, wie viel Lohnsteuer sie zahlen, werden doch schon viele Sonderausgaben pauschal von der Lohnsteuer abgezogen und müssen nicht beantragt werden. Zu den „Pauschalen“, die bei der Lohnsteuer automatisch zum Einsatz kommen, gehören unter anderem Grundfreibetrag, Werbungskosten, Vorsorgepauschale und Sonderausgaben. Liegen die persönlichen Belastungen darüber, kann man sich mit einer Steuererklärung einen Teil der Lohnsteuer zurück holen.
Allerdings gilt dass nur so weit, wie man auch tatsächlich Lohnsteuer zahlt. Sehr oft kommt es ja mittlerweile vor, dass Menschen so wenig verdienen, dass sie gar keine Lohnsteuer zahlen müssen.
In solchen Fällen, würde auch die gründlichste Steuererklärung nichts bringen, denn das Finanzamt gibt sicher nichts her, was nicht vorher auch von dieser Person eingenommen wurde. Für Arbeitnehmer gibt es aber auch noch einen Grund, aus dem sie sich ebenfalls um eine Einkommenssteuererklärung bemühen sollten. Sicher ist es sehr einfach, wenn der Chef, die Lohsteuer an das Finanzamt überweist. Trotzdem ist es doch so, dass es das eigene „Geld“ ist, was der Chef auf jeden Fall bezahlen muss, ob nun an den Arbeitnehmer oder das Finanzamt, ist dabei egal.
Damit man als Mitarbeiter auch wesentlich motivierter an seine Arbeit gehen kann, kann es sich immer lohnen seine Lohsteuer auch noch mal genau nachzuprüfen. Dabei wird man sicher oft feststellen, dass man dem Finanzamt zu viel bezahlt hat.
Mit günstiger Hilfe, kann man sich dann einen Teil von seinem Lohn wieder zurück holen. Auch wenn es z.B. immer weniger Menschen gibt, die Kirchensteuer zahlen, so ist es doch so, dass man diese auch als entsprechende „Sonderausgabe“ bei einer Steuererklärung geltend machen kann. Dazu gibt es aber noch viele andere Möglichkeiten, Sonderausgaben von der Lohnsteuer abzuziehen.
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